Eine Betriebskostenabrechnung ist die geordnete Zusammenstellung der für das gesamte Haus anfallenden Betriebskosten, welche dann unter Angabe des Umlageschlüssels auf die jeweiligen Mieter verteilt werden und für den Mieter unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen einen Nach- oder Rückzahlungsbetrag ergeben.
Das klingt einleuchtend, logisch und ganz einfach, ist es aber in der Praxis nicht. Es gibt kaum ein Gebiet im Mietrecht, das so kompliziert und auf dem ein Rechtsstreit so unerfreulich und ungewiss ist, wie das Recht der Betriebs- und Heizkosten und ihrer Umlage auf den Mieter.
Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten sind im BGB geregelt. Die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) definiert die Betriebskostenarten.